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Auszug aus dem Sozialgesetzbuch Fünftes Buch Krankenversicherung:
„SGB V § 1 Solidarität und Eigenverantwortung
Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Die Versicherten sind für ihre Gesundheit mitverantwortlich; sie sollen durch eine gesundheitsbewußte Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden. Die Krankenkassen haben den Versicherten dabei durch Aufklärung, Beratung und Leistungen zu helfen und auf gesunde Lebensverhältnisse hinzuwirken."
Ihr Arzt kann bei Krankheitsverdacht alle erforderlichen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen für die Wiederherstellung ihrer Gesundheit veranlassen. Hierfür trägt Ihre Kasse die Kosten.
Bei vielen Menschen besteht der Wunsch, in Eigenverantwortung und nach Möglichkeit in Rücksprache mit dem Arzt ihres Vertrauens etwas darüber Hinausgehendes für die Gesunderhaltung in Form von medizinisch-diagnostischen Leistungen zu tun, die möglich und sinnvoll, aber nicht Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung (also Selbstzahlerleistungen) sind.
Beginnende Erkrankungen können frühzeitig erkannt werden und somit auch rechtzeitig behandelt werden.
Die Medizinischen Laboratorien Westmecklenburg bieten Ihnen ein Programm sinnvoller Laboruntersuchungen an. Informieren Sie sich in den nachfolgenden Patienteninformationen.
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