Meldeformulare laut IfSG in Mecklenburg-Vorpommern
Nachweise von Krankheitserregern gemäß §§ 7, 8, 9 Infektionsschhutzgesetz (IfSG) und erweiterter Meldepflicht in M-V
- Übersicht: Meldepflichte Infektionskrankheiten in M-V
- Download: Meldeformular für Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern
Das ausgefüllte Meldeformular übermitteln Sie bitte unverzüglich an
Ihr zuständiges Gesundheitsamt.
- Hinweis: Die Laborausschlusskennziffer 32006 umfasst Erkrankungen oder
den Verdacht auf Krankheiten, bei denen eine gesetzliche Meldepflicht besteht
(§§ 6 und 7 IfSG).