Wichtige Formulare

Gendiagnostikgesetz

Einwilligungserklärung

Einsender humangenetischer Analysen müssen Sie ab dem 1. Februar 2010 das neue Gendiagnostikgesetz (GenDG) beachten.

Das Gendiagnostikgesetz fordert für alle genetischen Untersuchungen eine ausführliche Aufklärung und eine schriftliche Einwilligung sowie vor vorgeburtlichen und prädiktiven (vorhersagenden) Analysen zusätzlich eine genetische Beratung. Die Deutsche Gesellschaft für Humangenetik (GfH) und der Berufsverband Deutscher Humangenetiker (BVDH) empfehlen, die nachstehenden Sachverhalte im Rahmen der Einwilligung zu klären.

Am 1. Februar 2012 trat die 2. Stufe des neuen Gendiagnostikgesetzes in Kraft.

Sie verpflichtet Ärzte, die ihren Patienten Untersuchungen anbieten, die unter das Gendiagnostikgesetz fallen, zuvor eine entsprechende Beratung durchzuführen. Seit 1.2.2012 darf diese Beratung nur noch von Ärzten durchgeführt werden, welche eine entsprechende Qualifikation nachweisen können.

Für den Erwerb dieser Qualifikation bieten die Ärztekammern Hilfestellung an.

ir empfehlen Ihnen, eine Kopie in Ihrer Patientenakte aufzubewahren.

Laboruntersuchungen von erworbenen Gendefekten, wie z.B. bei Leukämien, fallen nicht unter das Gendiagnostikgesetz.

Downloads zum Gendiagnostikgesetz:

Das Labor darf erst nach Vorliegen der schriftlichen Einwilligung tätig werden.
§8 Absatz 1 Satz 3

Gendiagnostikgesetz

 

Einverständniserklärung

 

Einverständniserklärung + Anforderungsschein

 

Einverständniserklärung in englisch (declaration of consent)

 

Einverständniserklärung NIPT - auf Trisomie 13, 18, 21

 

 

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