Meldepflicht

wichtige Informationen zum Infektionsschutzgesetz

Meldeformulare laut IfSG in Mecklenburg-Vorpommern

Nachweise von Krankheitserregern gemäß §§ 7, 8, 9 Infektionsschhutzgesetz (IfSG) 
und erweiterter Meldepflicht in M-V

Übersicht: Meldepflichte Infektionskrankheiten in M-V
Download:    Meldeformular für Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern
Meldung an: Ihr zuständiges Gesundheitsamt

Hinweis:     
Die Laborausschlusskennziffer 32006 umfasst Erkrankungen oder den Verdacht auf Krankheiten, bei denen eine gesetzliche Meldepflicht besteht (§§ 6 und 7 IfSG).

Um diese Webseite für Sie optimal zu gestalten und Zugriffe zu analysieren, verwenden wir Cookies. Mit Klick auf Zustimmen erklären Sie sich damit einverstanden. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen. Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung